AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Foto-, Video- und Drohnenaufnahmen
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Fotografin und ihren Auftraggebern über die Erstellung von Foto-, Video- und Drohnenaufnahmen von Immobilien, Grundstücken, Bauwerken und Außenanlagen sowie für die Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Aufnahmen.
2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Fotografin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
II. Vertragsschluss
1. Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erfolgende Annahme eines Angebots oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
III. Leistungsumfang
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
2. Die Fotografin erstellt die Aufnahmen nach eigenem fachlichen und gestalterischen Ermessen unter Berücksichtigung des vereinbarten Leistungsumfangs.
3. Zum Leistungsumfang gehört eine professionelle Grundbearbeitung der Bilder, insbesondere:
Belichtung, Weißabgleich, Farbkorrektur, Kontrast, Perspektivkorrektur, Schärefeoptimierung, kleinere Retuschen
4. Umfangreiche Retuschen, virtuelle Möblierungen, Composings oder das Entfernen größerer Objekte sind nicht Bestandteil der Standardbearbeitung und werden gesondert berechnet.
5. RAW-Dateien bleiben Eigentum der Fotografin und werden grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Immobilie zum vereinbarten Termin vollständig zugänglich sowie gereinigt und aufnahmebereit ist.
2. Alle Räume, Außenbereiche und zu fotografierenden Flächen müssen frei zugänglich sein.
3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen (z. B. des Eigentümers oder der Hausverwaltung) vorliegen.
4. Verzögerungen durch fehlenden Zugang oder unzureichende Vorbereitung können zusätzlich berechnet werden.
5. Muss ein Termin deshalb abgebrochen werden, kann der Fotograf Anfahrtskosten und Ausfallhonorar berechnen.
V. Drohnenaufnahmen
1. Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Durchführung setzt geeignete Wetterbedingungen voraus.
3. Können Drohnenaufnahmen aufgrund von: Regen, Nebel, Sturm, Flugverbotszonen, behördlichen Anordnungen oder Sicherheitsbedenken
nicht durchgeführt werden, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar.
4. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
VI. Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt digital über Downloadlink oder Cloud.
2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Die Fotografin ist zu Teillieferungen berechtigt.
VII. Nutzungsrechte
1. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern.
2. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere: Immobilienportale, Webseiten, Exposés, Social Media, Printanzeigen, Flyer, Broschüren, Präsentationen
3. Die Bilder dürfen ausschließlich für die beauftragte Immobilie verwendet werden.
4. Eine Nutzung für andere Objekte bedarf der Zustimmung der Fotografin.
5. Eine Weitergabe an Dritte ist ausschließlich zulässig, soweit diese an der Vermarktung derselben Immobilie beteiligt sind (Makler, Eigentümer, Bauträger, Werbeagentur usw.).
6. Mit vollständiger Zahlung darf der Auftraggeber die Aufnahmen auch nach Verkauf oder Vermietung der Immobilie weiterhin zu eigenen Referenzzwecken, für Unternehmensdarstellungen sowie Eigenwerbung nutzen. Eine Verwendung zur Bewerbung anderer Immobilien ist ausgeschlossen.
VIII. Urheberbenennung
1. Die Fotografin bleibt Urheber sämtlicher Aufnahmen.
2. Bei jeder Veröffentlichung ist die Fotografin als Urheber zu nennen.
Die Urheberangabe erfolgt wie folgt:
© Stefanie Simon Architekturfotografie
3. Eine Nutzung ohne Urheberangabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
4. Unterbleibt die Urheberbenennung schuldhaft, kann die Fotografin eine angemessene zusätzliche Vergütung nach den Grundsätzen des Urheberrechts verlangen.
IX. Eigenwerbung des Fotografin
1. Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Aufnahmen für: Portfolio, Website, Social Media, Ausstellungen, Wettbewerbe, Eigenwerbung
zu verwenden.
2. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung schriftlich widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
X. Vertraulichkeit
1. Die Fotografin behandelt sämtliche Informationen über Immobilien, Eigentümer und Vermarktungsstrategien vertraulich.
2. Vor dem offiziellen Vermarktungsbeginn werden keinerlei Aufnahmen veröffentlicht.
3. Auf Wunsch des Auftraggebers verzichtet die Fotografin vollständig auf jede Veröffentlichung.
4. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers werden vertraulich behandelt.
XI. Vergütung
1. Es gelten die vereinbarten Preise.
2. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4. Bis zur vollständigen Zahlung dürfen die Bilder weder veröffentlicht noch genutzt werden.
XII. Terminabsage
Bei Absage eines vereinbarten Termins gelten folgende Ausfallhonorare:
bis 14 Tage vorher: kostenfrei
6 bis 2 Tage vorher: 50 %
weniger als 48 Stunden: 80 %
am Aufnahmetag: 100 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
XIII. Haftung
1. Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vorhersehbaren Schaden.
3. Für wetterbedingte Ausfälle von Außen- oder Drohnenaufnahmen wird keine Haftung übernommen.
4. Die Fotografin haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt.
5. Nach Übergabe der Bilder ist der Auftraggeber für deren Datensicherung verantwortlich.
XIV. Archivierung
1. Die fertigen Bilddateien werden in der Regel sechs Monate archiviert.
2. Danach besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung.
XV. Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
2. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
3. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Fotografen.
XVI. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.